Übergabe der Protokolle und der zu verbauenden Zähler / Zubehörteile an uns
Postalische Ankündigung des anstehenden Termins zum Zählertausch an die Bürger
Unsere Monteure tauschen den Zähler völlig schweißfrei und ohne großes Tam tam
Die Daten werden komplett und fertig zur Abrechnung an Sie zurückübergeben
Wasserzähler dürfen nur innerhalb ihrer Eichfrist zur Abrechnung verwendet werden. Für Kaltwasserzähler beträgt sie in Deutschland sechs Jahre, für Warmwasserzähler fünf Jahre. Ist die Frist abgelaufen, wird der Zähler in der Regel getauscht.
Ja. Der Wasserversorger darf nur geeichte Zähler einsetzen, und Hauseigentümer müssen den Zugang zum Zähler ermöglichen. Wir kündigen jeden Termin vorab per Post an. Passt er nicht, lässt er sich über unser Terminportal oder telefonisch verschieben.
In vier Phasen: Sie übergeben uns die Protokolle sowie die zu verbauenden Zähler und Zubehörteile. Wir kündigen die Termine bei den Bürgern an, unsere Monteure tauschen die Zähler, und Sie erhalten die Daten komplett und fertig zur Abrechnung zurück.
Für Wasserversorger, Zweckverbände, Gemeinden und Messdienstleister. Wir übernehmen den kompletten Wechsel, damit Sie keine eigenen Kapazitäten umverteilen müssen.