Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und wir untersuchen Ihr Trinkwasser auf Legionellen mit der Messtex-Trinkwasseruntersuchung.
Wir beraten Sie ausführlich und stellen das passende Servicepaket für Ihren Bedarf zusammen. Egal ob als Einzelleistung oder im Komplettpaket – wir übernehmen das gerne für Sie:
Bei Bedarf begehen Experten Ihre Trinkwasseranlage im Vorfeld und halten die maßgeblichen Probenahmestellen fest.
Unser Experte nimmt die erforderlichen Proben und führt im Anschluss die Trinkwasseranalyse auf Legionellen durch.
Nach abgeschlossenem Laborbefund erhalten Sie das notwendige Informationsmaterial. Auf Wunsch gerne auch in Form von Anschreiben und Hausaushängen für Ihre Bewohner.
Vermieter von Gebäuden mit zentraler Trinkwassererwärmung sind gemäß der geltenden Trinkwasserverordnung verpflichtet, regelmäßig das Trinkwasser auf gesundheitsschädliche Legionellen überprüfen zu lassen. Und das mindestens alle drei Jahre.
Die bei der Trinkwasseruntersuchung entstehenden Aufwände sind regelmäßige und wiederkehrende Kosten und somit nach Betriebskostenverordnung umlegbar. Dies umfasst alle Kosten zur Durchführung der Probenahme nach der Trinkwasserverordnung.
Eskalationsmaßnahmen, also Maßnahmen die getroffen werden müssen, wenn der Legionellenbefall bereits zu weit fortgeschritten ist, sind nicht umlegbar. Umso wichtiger ist deshalb eine zuverlässige Durchführung der gesetzlichen Auflagen und das präventive und regelmäßige Kontrollieren der Trinkwasseranlage.
Infos rund um die Trinkwasseruntersuchung
Liegenschaften mit folgenden Kriterien sind zur regelmäßigen Trinkwasseruntersuchung verpflichtet:
- mehr als zwei Wohneinheiten
- mindestens eine Wohneinheit ist vermietet
- es sind Duschkabinen bzw. Duschköpfe vorhanden
- der zentrale Trinkwasserspeicher umfasst mehr als 400 Liter oder ein Fassungsvermögen von mindestens 3 Liter in der Rohrleitung zwischen dem Abgang des Trinkwasserspeichers und der weitest entfernten Entnahmestelle im Haus, z.B. in der Dachgeschosswohnung
Liegenschaften mit folgenden Kriterien sind von der Pflicht zur Trinkwasseruntersuchung ausgenommen:
- Ein‐ und Zweifamilienhäuser zählen nicht zu Großanlagen der Trinkwassererwärmung
- Eigentümergemeinschaften ohne eine vermietete Wohneinheit innerhalb der Liegenschaft
Legionellen sind kleine Stäbchenbakterien, die überall im Süßwasser vorkommen können. Wassertemperaturen von 25° C bis 55° C bieten ihnen optimale Bedingungen für die Vermehrung. Wenn das Trinkwasser erst einmal mit Legionellen befallen ist, birgt das Einatmen als Aerosol (Wassernebel) – beispielsweise beim Duschen – Gefahren. Ernsthafte Erkrankungen können die Folge sein. Experten schätzen, dass allein in Deutschland jährlich 20.000 bis 32.000 Menschen aufgrund von Legionellen an der sogenannten Legionärskrankheit erkranken. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser hingegen ist in der Regel ungefährlich.
Installation von Zapfstellen: Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasseranlagen müssen dafür Sorge tragen, dass geeignete Probenahmestellen (Zapfhähne) am Austritt und an der Zirkulation des Trinkwasserspeichers vorhanden sind.
Legionellenuntersuchung alle drei Jahre: In Deutschland müssen Inhaberinnen und Inhaber von Trinkwasseranlagen ihre betroffenen Anlagen ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt alle drei Jahre auf Legionellen untersuchen lassen. Das Ergebnis dieser Trinkwasseranalyse auf Legionellen ist zehn Jahre lang aufzubewahren.
Informationspflichten: Vermieterinnen und Vermieter müssen ihre Mieterinnen und Mieter über das Ergebnis der Legionellenprüfung informieren.
Pflichten der Vermieterin/des Vermieters oder der Hausverwaltung bei positivem Legionellenbefund:
- Das Gesundheitsamt und die Bewohnerinnen und Bewohner über das Ergebnis der Beprobung und die zu ergreifenden Maßnahmen informieren (ggf. Sofortmaßnahmen ergreifen)
- Eine Gefährdungsanalyse erstellen
- Eine weiterführende Untersuchung veranlassen
- Nach der Sanierung Nachuntersuchungen veranlassen